Über diese FAQ
In diesem Bereich finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen, die den Verein Eldaring e.V. direkt betreffen. Das können z.B. Fragen zur Satzung, den Vereinszielen oder der Haltung des Eldaring zu bestimmten Themen oder Problemen sein.
Was ist das Amt des "Bewahrers" und was bedeutet "ex officio"?
Das Amt des "Bewahrers" (im Troth: "Warder of the Lore") umfasst die Aufsichtspflicht über die Quellenkorrektheit aller öffentlichen Verlautbarungen und Veröffentlichungen des Eldaring, sofern sie historischer und/oder religionswissenschaftlicher Natur sind. Der Bewahrer ist somit für dementsprechende(!) Veröffentlichungen des Eldaring maßgeblich mitverantwortlich. Im Gegensatz zu allen anderen Ämtern unterliegt dieses Amt nicht der allgemeinen Wählbarkeit, sondern der "Bewahrer" wird vom Vorstand berufen - oder auch entlassen, falls sich das als nötig erweisen sollte. Dem Vorstand gehört er "ex officio" an, also seines Amtes halber.
Wie werde ich Mitglied im Eldaring und was kostet mich das?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 50 EUR im Jahr. Den Mitgliedsantrag findest Du hier. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken. Es gibt auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Familienmitgliedschaft
siehe auch: Mitgliedschaft.
Muß ich aus der Kirche austreten, um Mitglied im Eldaring zu werden?
Nein. Eine Mitgliedschaft in anderen Organisationen ist private Angelegenheit der Mitglieder. Es gibt in vielen Fällen gute (z.B. berufliche oder familiäre) Gründe, auch als Heide weiterhin Kirchenmitglied zu bleiben. Diese Entscheidung überlassen wir natürlich jedem selbst!
Vertritt der Eldaring eine "völkische" oder "universalistische" Auffassung von Asatru?
Weder noch - diese Einteilung ist auf heidnische Religion bezogen unserer Auffassung nach eigentlich unsinnig. Wir versuchen, sie prinzipiell zu vermeiden. Siehe dazu den Artikel von Tim.
Wir begreifen das Heidentum als die indigene - und somit gewissermaßen auch eine "ethnische" - Religion Nord- und Mitteleuropas.
Allerdings steht die Mitgliedschaft im Eldaring e.V. selbstverständlich jedem offen, der die Ziele des Vereins teilt und seine Satzung anerkennt, unabhängig von Merkmalen wie Nationalität, Herkunft, Abstammung, Hautfarbe usw.
Bemüht sich der ER, eine staatliche Anerkennung der heidnischen Religion in Deutschland zu erreichen?
Nein. Entsprechende Forderungen seitens vieler Heiden beruhen auf einer völligen Unkenntnis der Rechtslage in Deutschland. Eine staatliche Anerkennung von Religionen gibt es hierzulande schlichtweg nicht. Das gilt für die großen Kirchen ebenso wie für kleine naturreligiöse oder heidnische Gruppen.
Was der Eldaring durchaus anstrebt, ist, eine gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber heidnischen Religionen zu schaffen und zu fördern. Dieses Ziel läßt sich aber nicht auf politischem Wege sondern nur durch aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erreichen.
Gibt es im Eldaring Priester oder "Goden"?
Nein. Priester nach heutigem Verständnis gab es weder bei den alten Heiden noch haben sie einen Platz im modernen Heidentum, wie wir es verstehen. Zur Durchführung kultischer Handlungen wie Blót oder Sumbl ist grundsätzlich jeder Heide befähigt und berechtigt, der sich dazu bereit erklärt und den die Gemeinschaft in dieser Rolle akzeptiert. Praktisch jedes aktive Mitglied wird daher früher oder später einmal ein Blót leiten oder mitgestalten.
Was ist dann aber mit § 2 Abs. 1(b) der Satzung (Priesterausbildung)?
Zugegeben, dieser Passus unserer Satzung ist im Hinblick auf unsere deutliche Ablehnung eines heidnischen Priesteramtes tatsächlich missverständlich. Die Satzung entstand im Jahr 2000 in Anlehnung an die des Troth, wo von "clergy" und "scholars" die Rede ist (wobei aber die rechtliche Situation in den USA eine gänzlich andere ist als hierzulande). Eine privilegierte Priesterschaft war allerdings nie das Ziel des Eldaring, vielmehr wollen wir unseren Mitgliedern Möglichkeiten eröffnen, sich weiterzubilden, um ihnen die Ausübung kultischer Funktionen zu erleichtern. Eine echte Priesterausbildung, vergleichbar etwa mit dem christlichen Theologiestudium, wäre für einen Verein wie den Eldaring e.V. natürlich nicht zu leisten.
Satzungsänderungen, die Ziele und Zwecke des Vereins betreffen, sind nach deutschem Vereinsrecht sehr aufwändig. Eine Änderung des besagten Paragraphen ist jedoch bereits in Arbeit.
Wieviele Mitglieder hat der Eldaring?
Die aktuelle Mitgliederzahl (Stand: September 2009) beträgt knapp 200 Personen.
Sind die Treffen kostenlos?
Stammtischbesuche und Veranstaltungen einzelner Herde sind in der Regel ohne Kosten, bis auf den eigenen Verzehr in Gaststätten natürlich und gelegentlich Buffet- oder Getränkespenden bei größeren Feiern.
Überregionale, mehrtägige Treffen wurden bis jetzt immer kostendeckend geplant, das heißt der Teilnehmer zahlen Anreise sowie Unterkunft und Verpflegung entsprechend den Kosten, die der Verein bei der Buchung übernimmt. Einen Gewinn macht der Eldaring bei der Veranstaltung des jährlichen Treffens (wahrhaftig) nicht.
Heidentum, wie wir es verstehen, ist nicht mit der Zahlung eines Vereinsbeitrages oder einer Abgabe verbunden. Stammtischbesuche und die Teilnahme an anderen Eldaring-Veranstaltungen sind auch ohne Mitgliedschaft im Eldaring möglich.
Wofür wird der Vereinsbeitrag verwendet?
Der Beitrag dient der Aufrechterhaltung und Erweiterung unserer Infrastruktur und der Vernetzung unserer Mitglieder (und damit auch der der Nichtmitglieder, die von dieser Struktur profitieren).
Ein großer Teil des Beitrages wird für Herstellung und Vertrieb der Mitgliederzeitschrift und des Rundbriefes verwendet. Weiterhin für Versicherungen, die Unterhaltung dieser Homepage und Materialkosten. Auf Antrag werden anteilmäßig Kosten für die Teilnahme am WCER-Kongreß und Besuche von Treffen befreundeter Asatru-Gruppen im Ausland erstattet.
Selbstverständlich wird die Vereinskasse zu jeder MV von zwei Kassenprüfern geprüft, außerdem es wird ein Kassenbericht vorgelegt. Wir sind durch unsere Satzung (und unsere Vorstellung von Integrität) dazu verpflichtet, das Geld des Eldarings nur für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Auf keinen Fall werden Vereinsmittel für private Zwecke verwendet.
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